OGH, 18.06.2013, 4 Ob 79/13s
Zurverfügungstellung
Die in den §§ 14 – 18a UrhG festgeschriebenen Verwertungsrechte sind abschließend. Eine unrichtige rechtliche Qualifikation des als Rechtsgrund geltend gemachten Sachverhalts ist dabei bedeutungslos (hier: statt § 18a, § 16).

