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KG Berlin, Urteil 07.05.2013, 5 U 32/12 – Impressumspflichtverletzung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/137ZIR 2013, 354 Heft 5 v. 1.12.2013

KG Berlin, 07.05.2013, 5 U 32/12
Impressumspflichtverletzung

Die Verpflichtung zur Angabe von „Adresse der elektronischen Post“ nach § 5 dt. TMG verlangt die Angabe der E-Mail Anschrift. Dieser Verpflichtung wird weder durch die Angabe der Telefonnummer oder E-Mail Adresse, noch durch Bereitstellen eines Online-Kontaktformulars entsprochen, noch dazu wenn darin mehrere einschränkende Vorgaben enthalten sind.

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