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KG Berlin, Urteil 15.03.2013, 5 U 41/12 – berlin.com – Zuordnungsverwirrung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/132ZIR 2013, 353 Heft 5 v. 1.12.2013

KG Berlin, 15.03.2013, 5 U 41/12
berlin.com – Zuordnungsverwirrung

Die Namenszuordnung einer Domain erfolgt grundsätzlich über die Second Level Domain. Eine Zuordnungsverwirrung kann durch eine Top Level Domain grundsätzlich nicht ausgeräumt werden, und zwar auch dann nicht, wenn bspw .com Top Level Domains vor vielen Jahren nur für Unternehmen aus den USA vergeben wurden.

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