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OLG Saarbrücken, Urteil 06.03.2013, 1 U 41/12-13 – fehlende Geschäftsanschrift

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/129ZIR 2013, 353 Heft 5 v. 1.12.2013

OLG Saarbrücken, 06.03.2013, 1 U 41/12-13
fehlende Geschäftsanschrift

Ein Verstoß gegen das UWG (Erfordernis die Identität und Anschrift des Unternehmers anzugeben, § 5a Abs 3 Nr 2) liegt vor, wenn ein Unternehmen nur die von ihm betriebenen Filialen mit Anschriften in einem Prospekt angibt, nicht aber seinen Namen und seine Geschäftsadresse selbst.

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