OLG Saarbrücken, 06.03.2013, 1 U 41/12-13
fehlende Geschäftsanschrift
Ein Verstoß gegen das UWG (Erfordernis die Identität und Anschrift des Unternehmers anzugeben, § 5a Abs 3 Nr 2) liegt vor, wenn ein Unternehmen nur die von ihm betriebenen Filialen mit Anschriften in einem Prospekt angibt, nicht aber seinen Namen und seine Geschäftsadresse selbst.

