OGH, 12.02.2013, 4 Ob 190/12p
Firmenname vs Markenzeichen
In der Nutzung einer Marke durch einen gleichlautenden Firmennamen liegt nicht automatisch ein Kennzeichenverstoß vor, weil die jeweiligen Kennzeichennutzungen von unterschiedlichen Funktionen getragen sind. Ein Verstoß kann aber bspw vorliegen, wenn der Firmenname auch als Warenzeichen verwendet wird, weil in diesem Fall auch der Funktion der Marke entsprochen wird.

