EuGH, 07.03.2013, C-343/12
Verkauf unter dem Einstandspreis
Die UGP-Richtlinie (RL 2005/29/EG ) ist dahin auszulegen, dass das Anbieten von Waren mit Verlust oder ein derartiger Verkauf, in Anhang I der UGP-Richtlinie nicht aufgeführt sind. Aus diesem Grund dürfen derartige Geschäftspraktiken auch nicht „unter allen Umständen“, sondern nur nach einer konkreten Beurteilung, untersagt werden.

