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OLG Frankfurt, Urteil 07.02.2013, 6 U 126/12 – Markenanmeldung zu Spekulationszwecken

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/103ZIR 2013, 249 Heft 4 v. 1.9.2013

OLG Frankfurt, 07.02.2013, 6 U 126/12
Markenanmeldung zu Spekulationszwecken

Werden Marken alleine deswegen registriert, um diese auf Vorrat angemeldeten Marken für potenzielle Kunden bereitzuhalten, liegt eine missbräuchliche Markeneintragung vor, wenn dieser Markenanmeldestrategie kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt.

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