OLG München, 15.11.2012, 29 U 1481/12
Meinungsäußerungsfreiheit
Der via Internet erfolgende Aufruf einer Verbraucherzentrale an Konsumenten, Banken aufzufordern, dass sie die Konten ihrer Kunden, die als Abofallenbetreiber tätig sind, kündigen, ist von der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Der Aufruf ist nicht unverhältnismäßig und wird auch nicht auf wirtschaftliche Machtmittel gestützt.

