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OLG München, Urteil 15.11.2012, 29 U 1481/12 – Meinungsäußerungsfreiheit

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/100ZIR 2013, 248 Heft 4 v. 1.9.2013

OLG München, 15.11.2012, 29 U 1481/12
Meinungsäußerungsfreiheit

Der via Internet erfolgende Aufruf einer Verbraucherzentrale an Konsumenten, Banken aufzufordern, dass sie die Konten ihrer Kunden, die als Abofallenbetreiber tätig sind, kündigen, ist von der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Der Aufruf ist nicht unverhältnismäßig und wird auch nicht auf wirtschaftliche Machtmittel gestützt.

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