Das Recht auf Vergessenwerden wird und wurde gleichermaßen heftig gefordert, wie kontroversiell diskutiert. Ganz aktuell streitet bspw Google gegen die Datenschutzaufsichtsbehörde in Spanien vor dem EuGH (C-131/12) ua darüber, ob nach Ablauf einer bestimmten Zeit ein genereller Anspruch auf Löschen von personenbezogenen Daten besteht. In seinem Schlussantrag vom 25.06.2013 hat der Generalanwalt ein solches Recht nicht als Teil der EU-Grundrechtecharta und damit als nicht existent qualifiziert: Im konkreten Fall soll Google verpflichtet sein, Ereignisse, die bereits lange zurückliegen und die Eigennamen in ungünstigem Zusammenhang darstellen, aus der Ergebnisliste der Online-Suchmaschine zu löschen – die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde verlangte dies, Google lehnte ab und bekam nun Rückenwind vom GA: Wird das Recht auf Vergessenwerden wieder vergessen werden?

