OLG Frankfurt/Main, 17.11.2012, 12 U 33/11
cold calling
Telefonwerbung gegenüber Verbraucher ist UWG-widrig, wenn der Verbraucher nicht zuvor zustimmt. Die Zustimmung für eine zulässige Telefonwerbung muss dabei vom Anschlussinhaber stammen.
OLG Frankfurt/Main, 17.11.2012, 12 U 33/11
cold calling
Telefonwerbung gegenüber Verbraucher ist UWG-widrig, wenn der Verbraucher nicht zuvor zustimmt. Die Zustimmung für eine zulässige Telefonwerbung muss dabei vom Anschlussinhaber stammen.
