LG Frankfurt/Main, 08.11.2012, 2-03 O 205/12
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Irreführend nach UWG ist, wenn ein eBay-Händler mit „versicherter Versand“ wirbt, obwohl er ohnedies das Versandrisiko zu tragen hat; Gleiches gilt für „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ – auch hier wirbt der Händler mit Selbstverständlichkeiten. Derartige Geschäftspraktiken sind unlauter.

