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LG Frankfurt/Main, Urteil 08.11.2012, 2-03 O 205/12 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/77ZIR 2013, 169 Heft 3 v. 1.4.2013

LG Frankfurt/Main, 08.11.2012, 2-03 O 205/12
Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Irreführend nach UWG ist, wenn ein eBay-Händler mit „versicherter Versand“ wirbt, obwohl er ohnedies das Versandrisiko zu tragen hat; Gleiches gilt für „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ – auch hier wirbt der Händler mit Selbstverständlichkeiten. Derartige Geschäftspraktiken sind unlauter.

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