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Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

JudikaturE-Commerce RechtZIR 2013, 38 Heft 1 v. 1.3.2013

Normen: I BGB § 832, II UrhG § 97, Quelle: Pressestelle des BGH, http//juris.bundesgerichtshof.de

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren.

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