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OGH, Beschluss 11.05.2012, 4 Ob 6/12d – kino.to – EuGH-Vorabentscheidungsersuchen

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/14ZIR 2013, 28 Heft 1 v. 1.3.2013

OGH, 11.05.2012, 4 Ob 6/12d
kino.to – EuGH-Vorabentscheidungsersuchen

Auslegungsbedürftig ist insb die „Access-Provider“-Eigenschaft in Hinblick auf einen Unterlassungsanspruch nach § 81 Abs 1a UrhG („Vermittler“), wenn zwischen dem Rechtsverletzer und Provider keine Rechtsbeziehung besteht. Zudem wird der EuGH um Auslegung des Art 5 Abs 1 und 2 lit b Info-RL befragt, und zwar dahingehend,

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