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OGH 22.11.2011, 4 Ob 68/11w – Streaming

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/1ZIR 2013, 26 Heft 1 v. 1.3.2013

OGH, 22.11.2011, 4 Ob 68/11w
Streaming

Wird eine Rundfunksendung über ein Mobilfunknetz gleichzeitig, vollständig und unverändert (=integral) übermittelt, dann ist das Teil der ursprünglichen Rundfunksendung und damit vom ursprünglichen Senderecht mitumfasst (im Gegenteil dazu der „On Demand Stream“ bspw bei YouTube, der zeit- und ortsungebunden einen Akt der Zurverfügungstellung darstellt).

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