Im Zentrum dieses Beitrags steht die These einer Anwendung der Business Judgment Rule auf die Insolvenzverwalterhaftung. Während der dt BGH einer Analogie bereits eine Absage erteilt hat,1 steht eine höchstgerichtliche Entscheidung in Österreich dazu noch aus. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag zum einen die methodischen Voraussetzungen einer analogen Anwendung der Business Judgment Rule auf die Insolvenzverwalterhaftung in Österreich. Zum anderen wird analysiert, ob die Kodifizierung einer "Insolvency Judgment Rule" de lege ferenda das bestehende Haftungsstatut des Insolvenzverwalters sinnvoll komplementieren würde.

