Am 1. 4. 2026 wurde die RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts im ABl veröffentlicht. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 22. 1. 2029 umzusetzen (Art 55 Abs 1 RL). Österreich hat bereits mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Am 17. 6. 2026 fand im BMJ die Startsitzung der Insolvenzrechtsreformkommission statt.

