Der Beitrag behandelt die Haftung von (faktischen) Geschäftsführern in der Insolvenz. Neben der Insolvenzverschleppungshaftung und ihren unterschiedlichen Schadenspositionen beleuchtet er etwaige Verpflichtungen, organisatorische Maßnahmen zur Insolvenzabwehr zu implementieren, sowie eine potenzielle damit zusammenhängende Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern.

