Die Autoren erläutern die Entscheidung des BGH (IX ZR 127/24), wonach kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche von Aktionären in der Insolvenz der Gesellschaft gegenüber einfachen Insolvenzforderungen nachrangig sind.
Die Autoren erläutern die Entscheidung des BGH (IX ZR 127/24), wonach kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche von Aktionären in der Insolvenz der Gesellschaft gegenüber einfachen Insolvenzforderungen nachrangig sind.
