Am 7. 12. 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vor (s ZIK 2022/229, 205). Nun ist die RL zustande gekommen und wurde im ABl L vom 1. 4. 2026, 2026/799 veröffentlicht. Sie ist am 20. Tag danach in Kraft getreten und bis zum 22. 1. 2029 umzusetzen.
In einer Ausgabe der ZIK wird über die endgültigen Inhalte der RL informiert werden.

