Am 1. 10. 2025 fand zur geplanten Reform insb des Privatinsolvenzrechts die erste Sitzung der Insolvenzrechtsreformkommission im BMJ statt. Hintergrund ist eine Evaluierung der im Juli 2021 in Kraft getretenen Änderungen durch RIRUG und GREx. Die beiden umfangreichen Bundesgesetze brachten im Privatinsolvenzrecht viele und wesentliche Neuerungen, wie den Tilgungsplan beim Abschöpfungsverfahren mit dreijähriger Laufzeit (gem § 283 Abs 9 IO für Verbraucher befristet bis 16. 7. 2026), die Gesamtvollstreckung uam. Sie sollen nach einigen Jahren überprüft werden. Die erste Sitzung diente zur Sammlung und Diskussion von Anregungen zu Gesetzesänderungen. Inhalte der Reform und zeitlicher Rahmen stehen noch nicht fest.

