Das Honorar für eine sorgfaltswidrige und somit wertlose Prüfungsleistung des Abschlussprüfers kann schadenersatzrechtlich rückgefordert werden. Der Autor geht der Frage nach, ob dieser Schadenersatzanspruch unter § 275 Abs 2 UGB zu subsumieren ist.
Das Honorar für eine sorgfaltswidrige und somit wertlose Prüfungsleistung des Abschlussprüfers kann schadenersatzrechtlich rückgefordert werden. Der Autor geht der Frage nach, ob dieser Schadenersatzanspruch unter § 275 Abs 2 UGB zu subsumieren ist.
