Die Autorin erläutert die Möglichkeiten des Abschlusses eines Sozialplans nach der Insolvenzeröffnung und welchen Risiken ein zuvor abgeschlossener Sozialplan ausgesetzt ist. Insb legt sie dar, wann der Sozialplan anfechtbar, wegen Überwälzungsabsicht auf den IEF sittenwidrig oder als freiwillige Abfertigung zu qualifizieren ist.

