Der Autor erörtert die in § 25 IO festgelegten insolvenzspezifischen Lösungsrechte des Insolvenzverwalters sowie der Arbeitnehmer und geht auf die Besonderheiten ebenjener Lösungsrechte im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein. Zudem beschäftigt sich der Beitrag mit den nachschießenden Austrittsrechten der Arbeitnehmer und mit dem Schicksal von Lehrverhältnissen bei Erlöschen des Fortbetriebsrechts.

