IO: §§ 19, 51
OGH 19. 2. 2025, 7 Ob 8/25i
Ist über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, sind die bis zur Verfahrenseröffnung eingetretenen Rückstände Insolvenzforderungen (vgl RIS-Justiz RS0064127 [T11]). Der Vermieter kann die Kündigung bzw Vertragsauflösung auch auf Insolvenzforderungen stützen (2 Ob 213/99h).

