vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Reichweite der Bindungswirkung der Forderungsfeststellung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/126ZIK 2025, 113 Heft 3 v. 30.6.2025

IO: §§ 60, 109, 252

ZPO: § 411

Die der materiellen Rechtskraft im Zivilprozess gleiche Bindungswirkung bei Forderungsfeststellung tritt mit rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens ein. Sie erfasst nur die angemeldete Insolvenzforderung, nicht aber einen vor Verfahrenseröffnung bezahlten Anspruch. Wird der Restbetrag geltend gemacht, ist nur der Anspruch auf den Restbetrag bindend festgestellt, nicht aber der Anspruch auf die dem Insolvenzgläubiger bereits zugeflossenen Beträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte