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Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen - § 67 Abs 3 IO revisited !

BeiträgeMag. Wolfgang Braza/Mag. Mario KappZIK 2025/10ZIK 2025, 19 Heft 1 v. 28.2.2025

Mit einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung11Für das Folgende sind die Begriffe Nachrangabrede, Rangrücktritt oder Rangrücktrittsvereinbarung synonym zu verstehen. Die Unterscheidung richtet sich hier lediglich danach, ob die Nachrangigkeit einfach oder qualifiziert vereinbart wurde. in Kreditverträgen tritt der betreffende Gläubiger im Krisen- bzw Insolvenzfall hinter alle Gläubiger (§ 67 Abs 3 IO) zurück. Dadurch soll einerseits dem Eintritt einer bilanziellen Überschuldung entgegengewirkt werden, andererseits wird - durch die damit bewirkte Bedingtheit des Rückzahlungsanspruchs des Darlehensgebers - die Begründung eines konzessionspflichtigen Bankgeschäfts vermieden (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG),22Reaktion auf VwGH 2013/17/0242 (RS 6); vgl FMA, Allgemeine Informationen zu Unternehmensfinanzierungen (2015) 4; Pirker, Qualifizierte Nachrangdarlehen als Finanzierungsinstrument, RdW 2016, 807 (808); Frizberg, Nachrangige Forderungen (2021) 53 ff; Kellner in Rummel/Lukas/Geroldinger, Kommentar zum ABGB4 (2022) § 988 Rz 56. was eine "Schwarmfinanzierung"33 Pirker, RdW 2016, 807. durch eine Vielzahl privater Investoren ermöglicht. Diese Praxis, insb bei Start-ups beliebt, sorgt im Insolvenzfall aber nach wie vor für Rechtsunsicherheit: Im Gegensatz zu Deutschland (vgl § 39 Abs 2 dInsO) fehlt in Österreich eine klare gesetzliche Regelung, ob und wie solche qualifiziert nachrangigen Forderungen am Insolvenzverfahren teilnehmen. Der Beitrag diskutiert diese offene Frage.

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