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Harmonisierung des Insolvenzrechts: Partielle allgemeine Ausrichtung im Rat der Europäischen Union

BeiträgeStA Mag.a Vanessa ErikssonZIK 2025/7ZIK 2025, 6 Heft 1 v. 28.2.2025

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts.11Siehe Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts: Der Vorschlag einer EU-Richtlinie im Überblick, ZIK 2023/7, 9. Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen im Rat der Europäischen Union einigten sich im Dezember letzten Jahres die Justizminister der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Kompromisstext hinsichtlich der Titel II, III, V und VIII.22Einsehbar unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16283-2024-INIT/en/pdf . In diesem Beitrag werden die wesentlichen Bestimmungen des Textentwurfs des Rates der Europäischen Union dargestellt und dem Vorschlag der Europäischen Kommission gegenübergestellt. Angemerkt wird, dass es sich lediglich um den Textentwurf des Rates der Europäischen Union handelt. Eine Endversion der Richtlinie liegt erst dann vor, wenn sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen eines Trilogs33Ein Trilog ist eine informelle interinstitutionelle Verhandlung, an der Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission teilnehmen; s https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/trilogue.html#:~:text=In%20Zusammenhang%20mit%20dem%20ordentlichen,und%20der%20Europ%C3%A4ischen%20Kommission%20teilnehmen . auf einen gemeinsamen Kompromisstext einigen.

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