Aus Anlass von EuGH C-26/22 und C-64/22, SCHUFA Holding, befasst sich der Beitrag mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Zahlungserfahrungsdaten durch Kreditauskunfteien am Beispiel der Information über eine Restschuldbefreiung.
Aus Anlass von EuGH C-26/22 und C-64/22, SCHUFA Holding, befasst sich der Beitrag mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Zahlungserfahrungsdaten durch Kreditauskunfteien am Beispiel der Information über eine Restschuldbefreiung.
