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Globalzession und Publizität

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/35ZIK 2024, 38 Heft 1 v. 29.2.2024

ABGB: § 452

Die für eine Sicherungszession erforderliche Publizität kann durch Zessionsvermerke sowohl in Kundenkonten als auch in OP-Listen erzielt werden. Für eine Globalzession künftiger Forderungen reicht es, den jeweiligen Globalzessionsvermerk auf jedem Kundenkontoblatt zu setzen, wobei der Vermerk automatisiert auch auf jeder OP-Liste aufscheint.

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