ABGB: § 452
Die für eine Sicherungszession erforderliche Publizität kann durch Zessionsvermerke sowohl in Kundenkonten als auch in OP-Listen erzielt werden. Für eine Globalzession künftiger Forderungen reicht es, den jeweiligen Globalzessionsvermerk auf jedem Kundenkontoblatt zu setzen, wobei der Vermerk automatisiert auch auf jeder OP-Liste aufscheint.