Kernthese des Beitrags ist, dass die EuGH-Judikatur, insb die Caixabank-Entscheidungen, keine Änderung der nationalen Rechtsprechung erfordert, wonach mit Verbrauchern Kreditbearbeitungsentgelte wirksam vereinbart werden können. Davon ausgehend, steht nach dem Autor der Vertrauensschutz einer Änderung dieser Judikatur aus "inneren Ursachen" des österr Rechts entgegen.