Nach einem kurzen Abriss und einer Bewertung der Entwicklung der Verschleppungshaftung in beiden Ländern bezieht der Autor Stellung zur vieldiskutierten und auch für Österreich relevanten Streitfrage nach der richtigen Ermittlung des "Gläubigerschadens" als Höchstbegrenzung des Haftungsvolumens. Schließlich wird die Ersatzfähigkeit des Gesellschaftsschadens im Verschleppungszeitraum auch für das dt Recht untersucht.