vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die analoge Anwendung des § 270 Abs 4 EO auf Freihandverkäufe in Insolvenzverfahren

BeiträgeMag. Jonas von WallpachZIK 2024/8ZIK 2024, 16 Heft 1 v. 29.2.2024

§ 270 Abs 4 EO normiert einen Gewährleistungsausschluss für die öffentliche Versteigerung in der Fahrnisexekution. Dieser gilt gem § 119 Abs 2 IO auch für die kridamäßige Versteigerung in Insolvenzverfahren. Während die hM den Gewährleistungsausschluss auch bei den in der Fahrnisexekution normierten Freihandverkäufen zulässt, wurde dies in Bezug auf die freiwillige Veräußerung in der IO bislang weitgehend verneint. Obwohl die Gesetzeszwecke der EO und der IO weitgehend ident sind, wurde den teleologischen Hintergründen bislang in der Argumentation wenig Beachtung geschenkt. Aufgrund des durch die GREx11Gesamtreform des Exekutionsrechts - GREx BGBl I 2021/86. eingeführten Exekutionsverwalters, der sich am Verwalter in der IO anlehnt, zeichnet sich ein verstärkter Diskurs über die Reichweite des Gewährleistungsausschlusses ab.22 Konecny, Die Gesamtreform des Exekutionsrechts in Hinblick auf Insolvenzrecht und Kreditschutz, ZIK 2021, 134 (139).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte