In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich der OGH erstmals mit der Frage, wie die Haftungshöchstsummen nach § 275 Abs 2 UGB und § 62a BWG zwischen der geprüften Gesellschaft und geschädigten Dritten aufzuteilen sind. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Kernaussagen dieser Entscheidung und deren Auswirkungen.