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Verfahrenshilfe für Prozess des Insolvenzverwalters: Gesellschafter einer GmbH sind wirtschaftlich Beteiligte

JudikaturBearbeiter: Martin TrenkerZIK 2023/231ZIK 2023, 232 Heft 6 v. 22.12.2023

IO: § 81a Abs 2, § 252

ZPO: § 63 Abs 2, §§ 66, 381

Einer juristischen Person ist die Verfahrenshilfe zu bewilligen, wenn die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel weder von ihr noch von den an der Führung des Verfahrens wirtschaftlich beteiligten Personen aufgebracht werden können. Das gilt auch für ein behördlich bestelltes Organ oder einen gesetzlichen Vertreter, die für eine Vermögensmasse auftreten.

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