Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verpflichtung eines Bauträgers, die Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Form eines Haftrücklasses, einer Garantie oder Versicherung zu gewährleisten. Es werden ua der Beginn der Haftrücklassfrist und Einschränkungsmöglichkeiten der Haftrücklassgarantie besprochen.