Die primäre Rechtsfolge von Eigenkapital ersetzenden Krediten ist die Rückzahlungssperre gem § 14 EKEG. Diese wird im Beitrag sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch ihrer Wirkung und Dauer sowie des davon betroffenen Personenkreises besprochen.
Die primäre Rechtsfolge von Eigenkapital ersetzenden Krediten ist die Rückzahlungssperre gem § 14 EKEG. Diese wird im Beitrag sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch ihrer Wirkung und Dauer sowie des davon betroffenen Personenkreises besprochen.