Die Autoren untersuchen, welche Sicherungsmittel in den Fällen, wo das AktG zur Sicherheitsleistung verpflichtet (zB § 178 Abs 1, § 226 Abs 1 AktG), einerseits nach §§ 1373 f ABGB und andererseits nach dem neuen EU-UmgrG infrage kommen.
Die Autoren untersuchen, welche Sicherungsmittel in den Fällen, wo das AktG zur Sicherheitsleistung verpflichtet (zB § 178 Abs 1, § 226 Abs 1 AktG), einerseits nach §§ 1373 f ABGB und andererseits nach dem neuen EU-UmgrG infrage kommen.