Während die Einpassungsfähigkeit der im Entwurf einer RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgesehenen neuen Konzepte hinsichtlich des dt Rechts bereits lebhaft diskutiert wurde, fand deren Kohärenz mit bereits bestehenden sekundärrechtlichen Regelungen bisher wenig Beachtung. Der Beitrag nimmt daher die Bezüge des vorgeschlagenen Pre Pack-Verfahrens zur EuInsVO 2015 in den Blick und legt Abstimmungsbedarf und potenzielle Dissonanzen offen.