Der OGH hat seine Rechtsprechung zur Einordnung des Finanzierungsbeitrags gem § 17 Abs 1 WGG aufgrund des neuen Wortlauts der Norm geändert. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters stellt nach Auffassung des OGH nunmehr eine Masseforderung dar, wenn das Miet- oder sonstige Nutzungsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Mieter aufgelöst wird.