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Klage auf Aussonderung eines Geldbetrags und Insolvenznähe des Prozesses

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2023/111ZIK 2023, 114 Heft 3 v. 30.6.2023

IO: §§ 44, 63a

Das InsolvenzG ist für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen, ausschließlich zuständig. Das gilt auch dann, wenn die EuInsVO 2015 nicht anzuwenden ist, wenngleich die Regelung vor dem (europarechtlichen) Hintergrund dieser Verordnung zu sehen ist.

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