Der VfGH bestätigte mit seinem Erk 13. 12. 2022, G 174/2022, dass das zinsenlose Corona-Kreditmoratorium verfassungskonform ist. Ausgehend von dieser Entscheidung untersucht der Autor ungeklärte, aber praktisch bedeutsame Folgefragen.
Der VfGH bestätigte mit seinem Erk 13. 12. 2022, G 174/2022, dass das zinsenlose Corona-Kreditmoratorium verfassungskonform ist. Ausgehend von dieser Entscheidung untersucht der Autor ungeklärte, aber praktisch bedeutsame Folgefragen.