Der Verfasser untersucht, wie schadenersatzrechtlich gegen "echte" Dritte vorgegangen werden kann, die an einem Verstoß gegen das Einlagenrückgewährverbot mitgewirkt haben. Der Autor stellt dabei die rechtsgeschäftliche Einbeziehung echter Dritter einer schadenersatzrechtlichen Einbeziehung echter Dritter gegenüber.