Zu den Arbeiten am Vorschlag der Europäischen Kommission für eine RL zur teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen sind zwar keine größeren Fortschritte zu berichten - erwähnt sei aber der Beschluss des dt Bundesrates vom 31. 3. 2023, Drucksache 25/23 (zu finden auf www.bundesrat.de ), der sich in die Reihe der teilweise recht kritischen Stellungnahmen (s ZIK 2023/48, 43) einfügt. Während der Bundesrat die Schaffung von Mindeststandards beim Insolvenzanfechtungsrecht grds begrüßt, kritisiert er breit die Vorschläge zur Insolvenz von Kleinstunternehmern. Insb ersucht er die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass für solche Insolvenzverfahren eine Eröffnung nur bei Kostendeckung und im Regelfall die Bestellung eines Insolvenzverwalters vorgesehen werden.