Das rechtliche Gehör zählt zu den Grundprinzipien, die in jedem gerichtlichen Verfahren zu wahren sind. Das Insolvenzverfahren weist diesbezüglich einige Besonderheiten auf. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich vor allem mit der Frage nach den Rechtsfolgen, wenn das rechtliche Gehör eines Beteiligten nicht gewahrt wurde.