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Kostenvorschuss, Rückgriff und Rekursbeschränkungen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2023/35ZIK 2023, 34 Heft 1 v. 28.2.2023

IO: §§ 71d, 72a, 72b, 72c

Der dem organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person erteilte Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses und zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses ist selbstständig anfechtbar. Er kann aber nur vom Vertreter, nicht von der juristischen Person angefochten werden. Deren Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen.

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