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Insolvenz-Entgelt und "Stehenlassen" von Entgeltansprüchen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/274ZIK 2022, 242 Heft 6 v. 29.12.2022

IESG: § 1

ABGB: § 879

Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist im Kernbereich die Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlusts ihrer Entgeltansprüche, auf die sie typischerweise zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts sowie des Lebensunterhalts ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen angewiesen sind (RIS-Justiz RS0076409; 8 ObS 12/17y; 8 ObS 4/20a).

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