Im Rahmen einer Besprechung der E OGH 3 Ob 208/21s zur Auszahlungsverweigerung der Bank bei mangelnder materieller Berechtigung des Vorlegers eines Kleinbetragssparbuchs schließt sich der Autor der Auffassung des OGH an und fasst zum Schluss die aus der Entscheidung zu ziehenden Erkenntnisse zusammen.