Der Autor analysiert kritisch die Eignung des Regelwerks der RIRL (VO [EU] 2019/1023) zur Förderung erfolgreicher Restrukturierungen, insb unter dem Gesichtspunkt der Effektivität und Effizienz. Außerdem befasst er sich mit Fragen der Pflichtenbindung der Geschäftsleitung im Krisenfall und der in der RIRL wenig berücksichtigten Rolle der Eigenkapitalgeber im Restrukturierungsverfahren.