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Beschwerde gegen Verhalten des Insolvenzverwalters und Rekursausschluss

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/169ZIK 2022, 157 Heft 4 v. 8.9.2022

IO: § 84

Gegen einzelne Maßnahmen oder das Verhalten des Insolvenzverwalters steht den Gläubigern, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und dem Schuldner selbst das Recht der Beschwerde zu, über die das InsolvenzG entscheidet. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig (RIS-Justiz RS0119457). Von diesem Rechtsmittelausschluss ist auch der beschwerdeberechtigte Schuldner nicht ausgenommen (8 Ob 12/11i).

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