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Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses und Insolvenz-Entgelt

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/83ZIK 2022, 77 Heft 2 v. 18.5.2022

IESG: § 3 Abs 3

IO: § 25

Der Berechnung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche sind nur die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine und die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen zugrunde zu legen. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse, jedoch nur dann, wenn sie nicht vorher durch Fristablauf enden. Der Zweck der Regelung liegt in der Begrenzung der gesicherten Ansprüche. Das Ausmaß der gesicherten Ansprüche ist für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Eine einzelvertraglich vereinbarte Verlängerung der Kündigungsfrist kann keine anspruchserhöhende Wirkung haben. Nach dem klaren Wortlaut der in Rede stehenden Bestimmung muss die Bezugnahme auf die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und -termine auch für befristete Dienstverhältnisse Bedeutung haben (8 ObS 4/17x).

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